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AHV stabilisieren: faire Rentenzuschläge für Übergangsgeneration und Frauen

1. Juni 2021 – Im Zentrum der heutigen Fraktionssitzung der Mitte-Fraktion. Die Mitte-EVP stand die Reform der AHV, die in der zweiten Sessionswoche im Nationalrat beraten wird. Das Ziel der Mitte bleibt: Die AHV ist kurzfristig finanziell zu stabilisieren. Und für die Übergangsgeneration, insbesondere die Frauen, sind die nötigen Ausgleichsmassnahmen sicherzustellen. Die Mitte-Fraktion wird sich weiterhin für gleiche und faire AHV-Renten für alle einsetzen.    

Die Einnahmen der AHV reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Seit zwanzig Jahren besteht nun Reformstau bei unserem wichtigsten Sozialwerk, der AHV. «Die Mitte-Fraktion setzt sich dafür ein, die Blockadepolitik von links und rechts zu durchbrechen und endlich eine tragfähige und breit abgestützte Lösung für die Stabilisierung der AHV zu finden», sagt Fraktionspräsident Philipp Matthias Bregy.

Die Mitte-Fraktion setzt sich dafür ein, die Blockadepolitik von links und rechts zu durchbrechen und endlich eine tragfähige und breit abgestützte Lösung für die Stabilisierung der AHV zu finden.

Gerechte Kompensation für die Übergangsjahrgänge

Eine schrittweise Angleichung des Referenzalters für Frauen auf 65 hält die Mitte-Fraktion für nötig. «Eine Anhebung des Referenzalters für Frauen muss aber mit Ausgleichsmassnahmen sozial abgefedert werden. Diese sind in der aktuellen Vorlage aber immer noch zu wenig hoch, weshalb sich die Mitte-Fraktion im Ständerat für eine Erhöhung der Übergangsjahrgänge einsetzen wird, so dass die Vorlage sozialverträglicher wird», so Ständerat Erich Ettlin. Die Menschen sollen aber grundsätzlich selber entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen. Deshalb muss das Rentenalter flexibel ausgestaltet sein.

Eine Anhebung des Referenzalters für Frauen muss aber mit Ausgleichsmassnahmen sozial abgefedert werden. Diese sind in der aktuellen Vorlage aber immer noch zu wenig hoch, weshalb sich die Mitte-Fraktion im Ständerat für eine Erhöhung der Übergangsjahrgänge einsetzen wird, so dass die Vorlage sozialverträglicher wird.

Heiratsstrafe in der AHV muss korrigiert werden

Die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV ist stossend und ungerecht. Diese Benachteiligung muss endlich korrigiert werden. Denn während Nichtverheiratete eine doppelte AHV-Rente von maximal 4’780 Franken monatlich erhalten, gibt es für Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft nur 3’585 Franken monatlich, weil sie höchstens 150 Prozent der Maximalrente erhalten. Diese Heiratsstrafe ist diskriminierend und muss endlich korrigiert werden.

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